Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Mit ihrer Hilfe soll primär die Gesundheit eines Versicherten erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden. Finanziert wird die gesetzliche Krankenversicherung aus Beiträgen, die zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bestritten werden. Da die gesetzliche Krankenversicherung jedoch lediglich die medizinische Grundversorgung gewährleistet, schließen heute viele Menschen eine private Zusatzversicherung ab, mit deren Hilfe die Mängel der GKV aufgefangen werden sollen.
Gesundheitsreform 2007
Eine Gesundheitsreform ist der Eingriff in die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem 1. April 2007 trat auch in Deutschland, nach der Reform von 2003, eine neue Gesundheitsreform in Kraft. Neu ist seit dem, das gesetzlich Versicherte beispielsweise bestimmte Wahltarife ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen können, um dadurch Geld zu sparen. Zusätzlich dazu wird erstmals eine Versicherungspflicht für jeden Bürger eingeführt. Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, der darf in seine letzte Versicherung zurückkehren. Aber auch der Wettbewerb zwischen den privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung soll gestärkt werden, indem die Privaten Krankenkassen ab 2009 einen Basistarif, nach Vorbild der gesetzlichen Krankenkasse, einführen müssen.