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Zahnzusatzversicherung

Schöne Zähne und ein makelloses Lächeln lassen einen Mensch attraktiv und gepflegt wirken.
Aus diesem Grund sollte man auch stets ein besonderes Gewicht auf den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt legen. Einmal im Jahr sollte der Zahnarzt mindestens die Zähne kontrollieren. Besser wäre jedoch der halbjährliche Besuch.
Wenn trotz regelmäßiger Kontrollbesuche doch einmal eine aufwendigere Zahnversorgung, wie beispielsweise ein Inlay, eine Brücke oder sogar ein Zahnimplantat notwendig werden sollte, dann können auf einen Patienten schnell hohe Kosten zu kommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nämlich nur einen bestimmten Prozentteil, wenn sich der Patient für eine Grundversorgung entscheidet. Wer jedoch eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, der kann den Eigenanteil unter Umständen drastisch reduzieren.

Leistungsvergleich

Sie fragen sich welche Kosten die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz und der Versorgung mit Inlays übernimmt und wie dem gegenüber die Leistungen der Zahnzusatzversicherung aussehen? In unserem Leistungsvergleich finden Sie detaillierte Informationen über die Leistungen der Gesetzlichen und der Zahnzusatzversicherung.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz und Inlays 
Kostenübernahme der Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz und Inlays 



Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist sicherlich eine empfehlenswerte zusätzliche Vorsorgemaßnahme, allerdings lohnt sie sich nicht für jeden. Wer nämlich von Natur aus mit gesunden Zähnen gesegnet ist, und bei dem voraussichtlich auch in den kommenden Jahren keine größeren zahnärztlichen Maßnahmen notwendig werden, der fährt wahrscheinlich besser damit keine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und im Zweifelsfall das „gesparte Geld“ in eine eventuell später nötige Zahnversorgung zu investieren. Für bestimmte Patientengruppen kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung jedoch lohnen:

Kann jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen

Im Prinzip ja. Allerdings besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Sie, sollten Sie ein sehr schlechtes Gebiss haben, bei dessen Versorgung zukünftig hohe Zahnarztkosten zu erwarten sind, von der jeweiligen Versicherung abgelehnt werden. Da viele Versicherer entweder vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, oder nach dem ersten Einreichen einer Rechnung, die von Ihnen getätigten Aussagen zum Zustand des Gebisses überprüfen, lohnt es sich auch nicht hier falsche Angaben zu machen. Im Zweifelsfall werden Ihnen die Leistungen der Zahnzusatzversicherung vorenthalten.

Was soll die Zahnzusatzversicherung leisten?

Was im Rahmen der Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden soll, hängt natürlich stets davon ab, welchen Service man erwartet. Dennoch gibt es einige Bereiche, die Idealerweise in der Zahnzusatzversicherung enthalten sein sollten:

Wann greift die Zahnzusatzversicherung?

Bei Ihnen stehen in absehbarer Zeit größere zahnärztliche Maßnahmen an? Wenn Sie nun denken, Sie können noch davor schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen um den zusätzlichen Kosten zu entgehen, der irrt. Ähnlich wie bei der Krankenhauszusatzversicherung muss erst eine bestimmte Zeitspanne vergangen sein, bevor die Zahnzusatzversicherung greift. Je nach Versicherungsanbieter beträgt diese Zeitspanne bis zu 8 Monate. Sollte eine zahnärztliche Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig werden, so entfällt diese Wartefrist natürlich.