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Pflegekostenversicherung

Anders als bei der Pflegetagegeldversicherung, übernimmt die Pflegekostenversicherung nur die Kosten, die nach Abzug der Leistung der Pflichtversicherung verbleiben. Es wird also kein täglicher Betrag zur freien Verfügung gestellt, sondern, abhängig vom gewählten Tarif werden entweder die gesamten Restkosten, oder ein Teil der Restkosten von der Pflegekostenversicherung übernommen. Zu beachten ist hier, dass von der Pflegekostenversicherung jedoch nur die Kosten übernommen werden, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgelistet werden. Alles was darüber hinaus anfällt, wie beispielsweise die Verpflegung in einem Heim, werden nicht erstattet.