Pflegebedürftigkeit im Alter
Mit dem Thema Pflege setzt man sich in jungen Jahren meist selten auseinander. Wenn allerdings das Alter zunimmt und erste gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, dann ist häufig der Punkt gekommen, an dem man über eine eventuelle Pflegebedürftigkeit im Alter nachdenkt. Wie lange wird man sich selbst versorgen können? Wann und in welchem Umfang wird man auf Hilfe angewiesen sein und das wichtigste, wer wird das alles finanzieren?
Pflegepflichtversicherung vs. Pflegezusatzversiche
In Deutschland greift im Falle der Pflegebedürftigkeit die Pflegepflichtversicherung. Diese zahlt, abhängig von der jeweiligen Pflegestufe in der sich ein Patient befindet, für die Grundversorgung bei ambulanter oder stationärer Pflege. Eine Vollversorgung durch die Pflegepflichtversicherung kann und will vom Gesetzgeber nicht angestrebt werden.
Ist man als Mensch jedoch irgendwann auf Hilfe angewiesen, dann sind die tatsächlichen finanziellen Belastungen zu hoch, um sie durch die Pflegeversicherung zu decken. In der Realität, kommen dann auf einen pflegebedürftigen Menschen nicht unwesentliche Kosten zu.
Um dem zu entgehen, oder um die eigenen Kinder vor finanziellen Einbußen zu schützen, bietet es sich daher an, schon möglichst früh eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. In der Regel unterscheiden Versicherer hier zwischen zwei unterschiedlichen Varianten, der Pflegetagegeldversicherung einerseits und der Pflegekostenversicherung andererseits.
Varianten der Pflegezusatzversichrung
Rechenbeispiel für die Pflegeversicherung
Damit die Pflegepflichtversicherung zum Einsatz kommt muss der Patient zunächst als tatsächlich pflegebedürftig eingestuft werden. Dies geschieht mit Hilfe eines Pflegegutachtens, das vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, angefertigt wird. Danach entscheidet sich, in welche der drei Pflegestufen der Patient eingeordnet wird.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch beispielsweise in die dritte Klasse der Pflegebedürftigkeit eingeordnet, dann gilt dieser als schwerst Pflegebedürftig. In solch einem Fall zahlt die Pflegepflichtversicherung maximal 1432 €. Demgegenüber stehen die Kosten für die häusliche Pflege, oder die Pflege in einem Heim.
Bei häuslicher Pflege hat der Patient gerade einmal 48 € am Tag zur Verfügung um die anfallenden Kosten zu decken. Rechnet man mit einem minimalen Pflegeaufwand von 5 Stunden täglich a 20 € Stundenlohn für einen ambulanten Pflegedienst, so kommen monatliche Kosten von umgerechnet 3100 € auf den Patienten zu. Abzüglich des Anteils der Pflegeversicherung verbleiben immer noch monatlich 1668 €, die vom Patienten selbst getragen werden müssen.
Für die Betreuung in einem Pflegeheim sieht die Situation ähnlich aus. Rund 2700€ kostet heute ein Pflegeplatz bei Pflegestufe III. Unabhängig von den 1268 €, die vom Patienten in diesem Fall zu tragen sind, fallen hier auch noch Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung an, da die Pflegepflichtversicherung lediglich für die reinen Pflegekosten aufkommt.
Beiträge der privaten Pflegezusatzversicherung
Wie viel man für eine private Pflegezusatzversicherung zu zahlen hat, hängt, wie in den meisten Fällen, vom jeweils gewählten Leistungsspektrum der Versicherung ab. Aber auch Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht können sich sowohl positiv als auch negativ auf die Beiträge auswirken. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, je jünger man beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist, umso geringer werden die Beiträge sein.
Manche Versicherer bieten aber auch spezielle Tarife an, die erst dann greifen, wenn eine bestimmte Pflegestufe zur Anwendung kommt. Diese zahlen beispielsweise erst wenn sich der Versicherte in Pflegestufe II oder III befindet. Bei der Einordnung in Pflegestufe I erhält man jedoch noch kein Geld von seiner Pflegezusatzversicherung. Entsprechend niedriger sind hier auch die Beiträge.
Wann ist man pflegebedürftig?
| Als pflegebedürftig gilt man dann, wenn man über einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist die Tätigkeiten des alltäglichen Lebens allein, sprich ohne fremde Hilfe zu bewältigen. |
Wann greift die Pflegezusatzversicherung?
Die Pflegezusatzversicherung greift analog zur Pflegepflichtversicherung. Das bedeutet, wurde anhand des Pflegegutachtens eine Pflegestufe bescheinigt, so findet diese auch Anwendung bei der Pflegezusatzversicherung. Zusätzlich dazu muss der Versicherte einen Hauptwohnsitz in Deutschland vorweisen können um die Leistungen der Zusatzversicherung beziehen zu können. Manche Versicherer bieten hier aber Zusatzvereinbarungen an, mit deren Hilfe der Versicherungsschutz auch im Ausland wirksam wird.
Wichtig ist auch, dass bei den meisten privaten Pflegezusatzversicherungen eine so genannte Vorversicherungszeit von drei Jahren gilt. Sprich, erst drei Jahre nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrages kann der Versicherte Gebrauch von der Pflegezusatzversicherung machen. Wird man aufgrund eines Unfalls zum Pflegefall, so gilt diese Wartezeit natürlich nicht.




