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Lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung?

Eine Antwort auf diese Frage müssen sie sich selbst geben, denn nur Sie können entscheiden, wie wichtig Ihnen der Komfort einer Krankenhauszusatzversicherung ist. Sind Ihnen Aspekte wie freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Einzel- bzw. Zweibettzimmerunterbringung wichtig, dann sollten Sie in der Tat überlegen eine private Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Für den Fall, das Ihnen diese Leistungen egal sind, sie vielleicht sogar lieber mit anderen Menschen auf einem Zimmer liegen, dann investieren sie das gesparte Geld lieber in etwas anderes.

Preis einer Krankenhauszusatzversicherug

Die Beträge für eine private Krankenhauszusatzversicherung variieren von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt das Einkommen des Versicherungsnehmers keine Rolle. Wichtig sind vielmehr Fakten wie Alter, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Geschlecht und der gewünschte Leistungsumfang.
Ganz grob gilt beim Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung: Jüngere zahlen weniger als Alte, Männer zahlen weniger als Frauen und Gesunde zahlen weniger als Kranke.

Kann eine Versicherung mich ablehnen?

Im Prinzip ja, nämlich dann, wenn Sie zu der Gruppe der Risikopatienten gehören, die in der Vergangenheit bereits starke gesundheitliche Probleme hatten, und bei denen deshalb das Risiko eines erneuten Krankenhausbesuchs sehr hoch ist. Ihnen gegenüber ist das sicherlich ungerecht, aber da bei Versicherungsunternehmen der wirtschaftliche und nicht der finanzielle Aspekt im Vordergrund stehen, muss man sich mit einer Ablehnung zwangsläufig abfinden.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Schließt man eine Krankenhauszusatzversicherung ab, so kann man deren Leistung nicht sofort in Anspruch nehmen. In der Regel gilt eine Frist von 3 Monaten. Erst nach deren Ablauf beginnt der eigentliche Versicherungsschutz. Bei Frauen, die eine Entbindung im Krankenhaus planen, ist sogar eine Frist von 8 Monaten vorgegeben. Auf diese Weise versuchen Versicherungen die Kosten für einen geplanten Krankenhausaufenthalt, für dessen Zweck die Versicherung extra abgeschlossen wurde, zu umgehen
Wird der Versicherungsnehmer allerdings während der Dreimonatsfrist Opfer eines Unfalls, so entfällt die Wartezeit und der Versicherte erhält den vollen Leistungsumfang.

Sind meine Kinder mitversichert?

Klare Antwort, nein, sind sie nicht. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Kinder über einen Elternteil versichert sind, muss eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder separat abgeschlossen werden.