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Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Es gibt immer mehr Menschen, die nicht mehr nur ausschließlich der klassischen Schulmedizin vertrauen, sondern die sich bei Beschwerden auch in die Hände eines Heilpraktikers begeben bzw. alternativen Heilmethoden eine Chance geben wollen.
Unglücklicherweise sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Abdeckung der medizinischen Grundversorgung vor. Aus diesem Grund werden die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker bzw. alternative Heilverfahren, von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
Möchte man diese Kosten dennoch abfangen, so sollte man sich überlegen, ob der Abschluss einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung für Sie eine lohnenswerte Investition ist.

Was ist die Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, die bei der Behandlung mit alternativen Heilmethoden für den Patienten entstehen. In der Regel sind das, je nach gewähltem Versicherungsanbieter zwischen 50 und 80% der Kosten, die für die Behandlung und die Arznei-, Heil- und Verbandsmittel anfallen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Für die Kostenerstattung wird in der Regel das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und das
Hufelandverzeichnis hinzugezogen, welches alle bewährten naturheilkundlichen Therapieverfahren auflistet. Zusätzlich dazu erstatten viele Versicherer die Kosten nur bis zu einem vertraglich festgelegten jährlichen Höchstbetrag, der sich, je nach Vertrag, zwischen 250 € und 1000 €, bewegen kann.

Worauf muss ich beim Abschluss achten?