Sie sind hier:

Zahnersatz und Inlays

Kostenübernahme gesetzliche Krankenversicherung

Kostenübernahme private Zusatzversicherung

Sehhilfen

Heilpraktikerbehandlung

Allgemein:

Startseite

SITEMAP

COPYRIGHT

IMPRESSUM

Kostenübernahme private Zahnzusatzversicherung

Mit Hilfe einer Zahnzusatzversicherung kann ein Patient unter Umständen die Kosten, die bei einem Zahnarztbesuch anfallen, minimieren. Allerdings lohnt sich ein Vergleich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, denn unterschiedliche Versicherungsanbieter übernehmen auch recht unterschiedliche prozentuelle Anteile der Behandlungskosten.

private Zahnzusatzversicherung: Pauschale 1

Manche Versicherungsanbieter werben beispielsweise mit einer Zahnzusatzversicherung in deren Umfang ein pauschaler Prozentsatz von beispielsweise 30% des gesamten Rechnungsbetrags erstattet wird. Häufig gibt es dabei jedoch die Einschränkung, dass zusammen mit dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ein Prozentsatz von 80-90% nicht überschritten werden darf. Dieses Erstattungsmodell eignet sich also selten für Patienten, die dank regelmäßiger Zahnarztbesuche von der gesetzlichen Krankenkasse ohnehin schon 65 % der Kosten erstattet bekommen. Liegt die Erstattungsgesamtgrenze der Zahnzusatzversicherung beispielsweise bei 80%, so kann der Patient die gewährten 30% gar nicht nutzen.

private Zahnzusatzversicherung: Pauschale 2

Andere Zahnzusatzversicherungen erstatten einen pauschalen Betrag von den Kosten, die nach Abzügen der Krankenversicherungszuschüsse bestehen bleiben.

private Zahnzusatzversicherung: Pauschale 3

Ein drittes Modell bietet die Aufstockung des Krankenkassenzuschusses auf einen bestimmten Prozentsatz, beispielsweise 90%, an.

In der Regel wird man jedoch nie eine Zahnzusatzversicherung finden, mit deren Hilfe der Patient den gesamten Rechnungsbetrag abdecken kann. Einen bestimmten Prozentsatz wird der Patient wohl immer selber zahlen müssen. 

Kostenübernahme für Inlays

Wer eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, der kommt, natürlich abhängig von seiner Versicherung und dem gewählten Tarif, zwischen 25 und 70% der Kosten erstattet. Rechnet man den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ein, so kann mit einer privaten Zahnzusatzversicherung zwischen 45 und 85% der entstandenen Kosten beglichen werden.