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Kostenübernahme der GKV bei Zahnersatz

Zum Zahnersatz gehören Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Diese zahnärztlichen Versorgungsformen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem festen Betrag bezuschusst, der sich abhängig von den Kosten, die für die so genannte Regelversorgung entstehen, gestaltet.
Aber was ist eine Regelversorgung überhaupt? Krankenkassen verstehen darunter die Maßnahmen, die bei einem bestimmten Behandlungsfall notwendig werden, um die Gesundheit der Zähne zu erhalten, und die im Allgemein üblich sind.
Von den Kosten, die eine gesetzliche Krankenkasse für die Regelversorgung vorsieht, zahlt sie selbst 50%. Den anderen Teil der Behandlungskosten, oder etwas eine hochwertigere Versorgung, muss der Patient selbst bezahlen.

Kostenübernahme bei Inlays

In Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Inlays, also passgenaue, im Zahnlabor gefertigte Füllungen, nur im Umfang einer herkömmlichen Füllung Amalgamfüllung. Alles was darüber hinausgeht, wie beispielsweise die Versorgung mit Keramikinlays, muss der Patient selbst finanzieren.

Bonuszahlung bei guter Pflege

Kann der Patient seiner Krankenkasse, mit Hilfe seines Bonusheftes vorweisen, dass er seine Zähne stets gut gepflegt hat, das er beispielsweise in den vergangenen Jahren jährlich zum Kontrollbesuch beim Zahnarzt war, so erhöht die gesetzliche Krankenkasse den Zuschussanteil. Bei lückenlosem jährlichem Zahnarztbesuch von 5 Jahren zahlt die Kasse 60% der Kosten für die Regelversorgung. Kann der Patient jährliche Zahnarztbesuche in einem Zeitraum von 10 Jahren nachweisen, so erhöht sich der Zuschuss auf 65%.

Härtefallregelung

Liegt ein Patient unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, so übernimmt die Krankenkasse den gesamten Rechnungsbetrag.  

Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Damit die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Behandlungskosten übernimmt, muss vom behandelnden Zahnarzt zunächst ein so genannter Kosten- und Heilplan erstellt werden. In diesem ist genau festgehalten, welche Behandlungsmethode der Zahnarzt plant anzuwenden und welche Kosten bei dieser Versorgung entstehen würden.
Dieser Kosten- und Heilplan wird im nächsten Schritt an die zuständige Krankenversicherung geschickt, die auf dessen Basis bestimmt, welchen Zuschuss sie für die Behandlung gewährt.