Brille: Kostenübernahme der GKV
Während die gesetzliche Krankenversicherung früher noch einen gewissen Anteil an den Gläsern zahlte, und auch bestimmte Brillengestelle, wie beispielsweise Sportgestelle, bezuschusste, so bekommt man als Mitglied der GKV seit dem 01.01.2004 keinerlei Zuschüsse mehr auf Brillengestell, Gläser und Co. Die gesamte finanzielle Last die der Kauf einer Brille mit sich bringt, verbleibt komplett beim gesetzlich Krankenversicherten.
Lediglich dann, wenn der Versicherte eine starke Sehbehinderung vorweisen kann, werden die Brillengläser bzw. die Kontaktlinsen von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst.
Sehhilfen für Kinder
Erwachsene bekommen in der Regel keinen Zuschuss für ihre Sehhilfe. Bei Kindern sieht das glücklicherweise noch anders aus. Kinder bis 14 Jahre bekommen von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss, der eine bestimmte Obergrenze jedoch nicht überschreiten darf. Ab 14 Jahre wird der Zuschuss nur noch gewährt, wenn sich die Sehleistung des Kindes um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat.
Kostenübernahme der privaten Zusatzversicherung
Hat man eine private Brillenzusatzversicherung abgeschlossen, so bleibt der Versicherte nicht auf den Kosten für die benötigte Sehhilfe sitzen. Allerdings variieren die Erstattungsmodelle der einzelnen Zusatzversicherungen erheblich voneinander.
So kann es sein, das eine private Zusatzversicherung erst dann einen Großteil der Kosten erstattet, wenn sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrien verändert hat. In der Regel gibt es hier aber auch bestimmte Höchstgrenzen, die je nach Tarif nicht überschritten werden dürfen. Alles was darüber anfällt, muss der Brillenträger selbst zahlen.
Es gibt aber auch Versicherungen, die entweder jedes Jahr, oder alles zwei bis drei Jahre einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für eine neue Brille übernehmen. Aber auch hier gilt häufig eine vorher vertraglich festgelegte Obergrenze.


