Heilpraktikerbehandlungen: Kostenübernahme der GKV
Wer einen Heilpraktiker aufsucht, der über keine Kassenarztzulassung verfügt, der wird die Kosten für den Heilpraktikerbesuch auf jeden Fall selbst tragen müssen, da die gesetzlichen Krankenversicherungen in dem Fall die Kosten nicht übernehmen dürfen, selbst wenn sie es wollten.
Trotzdem werden immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen aufgeschlossener wenn es um das Thema „alternative Medizin“ geht. So haben manche Krankenkassen, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, alternative Leistungen, wie die Akupunktur, in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Uneingeschränkt in Anspruch nehmen darf man die Akupunktur deshalb nicht. So übernimmt die Techniker Krankenkasse die Kosten nur dann, wenn die Akupunktur zur Behandlung chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule dient oder chronische Knieschmerzen ausgelöst werden durch Gonarthrose.
Unser Tipp:
| Bevor sie die Dienste eines Naturheilpraktikers in Anspruch nehmen sollten sie sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese bestimmte Behandlungsmethoden unterstützt. |
Kostenübernahme der Zusatzversicherung
Wer dauerhaft die Behandlung durch einen Heilpraktiker für sich und seine Gesundheit in Anspruch nehmen möchte, dem ist unter Umständen mit dem Abschluss einer Heilpraktikerzusatzversicherung geholfen. Je nach Versicherungsanbieter werden zwischen 50 und 80 % der Behandlungskosten durch die private Heilpraktikerzusatzversicherung übernommen. Dabei wird als Abrechnungsgrundlage auf das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und das Hufelandverzeichnis zurückgegriffen.

